Aktuell

PRESSEMITTEILUNG
von Rechtsanwalt Florian Besold
auch als Vorsitzender der Bayerischen Einigung/Bayerischen Volksstiftung
(Veranstalter des Bayerischen Verfassungstages)
 
Zur Initiative der Bürgermeister des Tegernseer Tals zur Schließung des Tegernseer Tals
zu Corona-Zeiten

Liebe Mitglieder und Freunde der Bayerischen Einigung und der Bayerischen Volksstiftung,

anschließend finden Sie den offenen Brief an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann/Bayerische Staatskanzlei, der grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken, ebenso wie auch die moralischen Bedenken zur Initiative Tegernseer Bürgermeister vom 23. März 2020 zum Ausdruck bringt.

 

Sehr geehrter Herr Staatsminister,
lieber, verehrter Herr Dr. Herrmann,

ich wende mich an Sie in meiner Funktion als Vorsitzender der Bayerischen Einigung/Bayerischen Volksstiftung und als Rechtsanwalt, der sich insbesondere auch mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt.
Mit nicht geringem Entsetzen habe ich von der Initiative der Bürgermeister des Tegernseer Tals zur Schließung des Tegernseer Tals während der Corona-Krise und der geltenden Einschränkungen Kenntnis erhalten. Mein Entsetzen beruht zum einen auf schwersten verfassungsrechtlichen Bedenken, die dieser Initiative begegnen, zum anderen auf einer auch moralischen Empörung über diese höchst eigenartige und selbstsüchtige-materialistische Haltung der Bürgermeister des Tegernseer Tals.

1. Verfassungsrechtliche Bedenken
 
Da ich davon ausgehe, dass Ihnen und Ihren Mitarbeitern die verfassungsrechtlichen Bedenken dieser Initiativen bekannt sind, fasse ich mich kurz und verweise aber grundsätzlich darauf, dass man prinzipiell das Fahren mit dem Auto auch quer durch Deutschland unter dem Schutzgedanken des Seuchenschutzgesetzes bei Einhaltung der sonstigen Kontaktsperren sicherlich nicht verfügen kann. Umweltschutzüberlegungen sind nicht von möglichen grundrechtsbeschränkendenden Einschränkungen des Seuchenschutzgesetzes umfasst. Gleiches gilt von dem insbesondere in der Bayerischen Verfassung geschützten Zugang zur Natur, d. h. auch das Begehen der Natur in allen Regionen Bayern zu freier Bewegung – wie es die bisherigen Einschränkungsregelungen auch vorsehen. Der entscheidende Gesichtspunkt für alle Grundrechtseinschränkungen, die nunmehr gesetzlich vorgenommen werden, kann sich nur auf die Frage der Verhinderung von Kontaktaufnahmen zwischen den Menschen beziehen.
 
Nachdem weder das Autofahren selbst noch das Bewegen in der freien Natur bei Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Kontaktsperren seuchenfördernd ist, erscheint eine derartige von den Bürgermeistern angedachte Beschränkung insbesondere etwa auf die Bewegungsfreiheit auf einzelne Wohnortlandkreise völlig absurd. Ich erspare mir dazu wegen der Eindeutigkeit der Fakten und Rechtslage weitere Ausführungen.
 
Insoweit wären Einschränkungen überhaupt nur dann denkbar, wenn bestimmte Regionen Bayerns durch „Massenanstürme“ ansonsten eine Einhaltung der Kontaktverbote unmöglich erscheinen lassen würde.
 
2. „Moralische Bürgerempörung“
 
Wie anders lässt sich denn dieser geradezu unmoralische Aufruf aus Tegernsee verstehen als wie folgt:
 
„Wenn ihr hier kein Geld ausgeben dürft und euer Geld nicht hier lassen könnt, dann dürft ihr auch nicht zu uns kommen und unsere Naturschönheit genießen. Wenn ihr wieder Geld ausgeben dürft, seid ihr herzlich willkommen!“
 
Den bodenlosen selbstsüchtigen Ansatz dieser Überlegungen muss man nicht weiter erläutern. Die hierzu gegebenen fadenscheinigen Erklärungen wegen offensichtlicher Müllansammlungsbeseitigungsprobleme und einer deutlichen Mehrzahl von abgestürzten Bergsteigern kann man nur mit fassungslosem Kopfschütteln verfolgen.
 
Ich gehe davon aus, dass all diese Überlegungen auch in Ihrer ansonsten sowieso schon so schwierigen Arbeit selbstverständlich Eingang finden. Ich wünsche Ihnen und der ganzen Bayerischen Staatsregierung im Übrigen bei all Ihrer Arbeit in dieser so schweren Situation allen Erfolg und vor allem das richtige Augenmaß. Es mag bei Einhaltung des richtigen Augenmaßes wirklich verhindert werden, dass Donald Trump zumindest einmal in seinem Leben mit einem Satz Recht bekäme, der lautet wie folgt:
 
„Es gilt zu verhindern, dass die Arznei schädlicher ist als das zu bekämpfende Gesundheitsproblem selbst!“
 
Mit herzlichem Dank für die bisher so aufopferungsvolle und effektive Arbeit von Ihnen und der gesamten Bayerischen Staatsregierung verbleibe ich
 
hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen
 
Florian Besold
Präsident der Bayerischen Einigung/Bayerischen Volksstiftung
Rechtsanwalt
Ottostraße 9/II
80333 München
Tel.: 089 / 22 11 54
Fax: 089 / 29 35 03

 

Von: Dr. Florian Herrmann, MdL
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 17:31
An: Rechtsanwaltskanzlei Florian Besold
Betreff: Initiative der Bürgermeister des Tegernseer Tals – Schwerste Bedenken!

Lieber Herr Besold,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Mich hat der „Brandbrief“ aus dem Tegernseer Tal auch verwundert, zumal es offenbar überhaupt keine „Massenbewegungen“ dorthin gegeben hat. Wie Sie wissen, sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen, wozu der Gang zur Arbeit, zum Arzt etc., zum Einkaufen von Lebensmitteln und auch zum Spazierengehen gehört. Wir haben dabei keine Einschränkungen vorgenommen, wo das Spazierengehen stattfinden soll. Natürlich kann man zB auch mit dem Auto zum Wald fahren und dann im Wald spazieren gehen etc etc. Es wäre auch völlig unsinnig, genau im Detail zu regeln, wer wo spazieren gehen soll. Natürlich soll es nicht zum Gruppenbildungen und Massenaufläufen kommen. Wenn also das Spazierengehen darin endet, dass Massen an einer Uferpromenade promenieren oder Gruppen von Menschen auf irgendwelchen Wegen entstehen, dann wäre das nicht zulässig und vor allem auch nicht sinnvoll. Es ist auch nicht sinnvoll, große Wochenendausflüge zu machen. Aber hier appellieren wir an die Vernunft von jedem einzelnen, die von dem Gedanken geleitet sein soll: so wenig soziale Kontakte wie möglich.

Das alles ist aber von den derzeitigen Regeln umfasst, an eine Verschärfung wird hier nicht gedacht, wie auch der Ministerpräsident in der heutige Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung klargestellt hat.

Beste Grüße

Dr. Florian Herrmann, LL.M.
Mitglied des Bayerischen Landtags
Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien

CSU-Kreisverband Freising
Fischergasse 18a – 85354 Freising
Tel: 08161 / 53 86 – 95 – Fax: 08161 / 53 86 – 96

RA Florian Besold

Festakt zum Bayerischen Verfassungstag 2019

2. Dezember 2019 im Senatssaal des
Bayerischen Landtags, Maximilianeum, München

Generalthema:
Der Bildungsauftrag der Bayerischen Verfassung
Bollwerk gegen Rassismus, Antisemitismus und Hass
Festakt in Erinnerung auch an 100 Jahre „Bamberger Verfassung“ und 30 Jahre Mauerfall.

Vergabe des Verfassungspreises „Jugend für Bayern“,
gemeinsam vergeben mit der Bayerischen Staatregierung

Preisträger: Redaktion Junge Talente Augsburg bei EgoFM

Vergabe des Anerkennungspreises der Bayerischen Volksstiftung an das

Henschel-Quartett, München

Am 2. Dezember 2019 findet der diesjährige Festakt zum Bayerischen Verfassungstag im Senatssaal im Bayerischen Landtag, München, statt.

Der Festakt zum Bayerischen Verfassungstag 2019 beginnt mit dem Ehrensalut der
Vereinigten Weihnachtsschützen des Berchtesgadener Lands vor dem Bayerischen Landtag.

Das diesjährige Generalthema stellt die brennende Frage ins Zentrum der Aufmerksamkeit, dass kurz- und mittelfristig nur die strikte und intensive Ausrichtung der Bildungspolitik an den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung – konkretisiert etwa in Artikel 131 BV – vor Rassismus, Antisemitismus und Hass in der Gesellschaft Schutz bieten.

Diese Herausforderung betrifft uns alle: Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die Lehrerschaft in ihrer Gesamtheit, die Lehrerfortbildung sowie auch und vor allem Eltern und alle Bezugspersonen der Heranwachsenden

Uns allen muss klar sein, dass eben nicht der Erwerb der technischen Fähigkeiten oder die Kenntnis der Möglichkeiten im Umgang mit den Möglichkeiten der digitalisierten Moderne im Bildungswesen im Vordergrund stehen soll, sondern viel mehr Bildung, die zum kritischen Umgang im Sinne des Würdebegriffs der Bayerischen Verfassung mit den modernen technischen Möglichkeiten befähigt. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Spracherziehung und Sprachbeobachtung. Die derzeit fortschreitende Verwilderung der sprachlichen Sitten droht die Menschenwürde und das Empfinden dafür empfindlich zu beschädigen.

Es sprechen

Begrüßung: RA Florian Besold, Präsident der Bayerischen Einigung/Bayer. Volksstiftung

Grußwort: Landtagspräsidentin Ilse Aigner, MdL

Grußwort: Georg Eisenreich, MdL, Bayerischer Staatsminister der Justiz

Festansprache zum Thema des Verfassungstags:
Prof. Dr. Hans Maier, Demokratie braucht politische Bildung – ein Appell

Mit dem Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ 2019, gemeinsam vergeben von der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Volksstiftung, wird für den besonderen Einsatz für den Kulturstaatsgedanken im Sinne der Bayerischen Verfassung (Art. 3 BV) geehrt:

Redaktion Junge Talente Augsburg bei EgoFM

Der Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ besteht aus einer mehrtägigen Informationsfahrt der Redaktion Junge Talente nach Brüssel, vor allem in die dortige Vertretung Bayerns bei der Europäischen Union und zum Europäischen Parlament.

Den Preis der Bayerischen Volksstiftung erhält das Henschel-Quartett, München

Beim Henschel-Quartett liegt die musikalische Gestaltung des Festakts.

Mitgetragen ist dieser „Festakt der Demokratie“ wieder von allen wichtigen bürgerschaftlichen Vereinigungen und Institutionen in Bayern. Es nehmen auch viele Mitglieder des Kabinetts teil, ebenso wichtige Vertreter aller Parteien und aller Religionsgemeinschaften.

Im Rahmen der Ehrung wird den Preisträgern der „Konstitutionstaler“ der Bayerischen Volksstiftung überreicht, der an die Bayerischen Verfassungen seit 1808 und weiter 1818, 1919 und 1946 erinnert und in seiner Gestaltung in der Tradition des Menschenbilds der europäischen Aufklärung steht.

Die Bayerische Einigung & Bayerische Volksstiftung veranstaltet den Bayerischen Verfassungstag als völlig überparteiliche Organisation seit dem Jahr 1967. Der Bayerische Verfassungstag wird jeweils gestaltet mit allen Repräsentanten der Bürgergesellschaft – nicht im Sinne einer „triumphalen Nabelschau“, sondern als Tag des Nachdenkens über grundsätzliche Probleme unseres Gemeinwesens und historische Zusammenhänge, insbesondere auch in der Erkenntnis, dass das bayerische Volk selbst am 1. Dezember 1946 Verfassungsgeber war und die Verfassung kein „Wiegengeschenk“ der Geschichte ist, sehr wohl aber die entscheidende Klammer unseres Gemeinwesens. Ziel ist ein tieferes Bewusstsein für die Bedeutung der Bayerischen Verfassung zu schaffen – vor allem unter der Jugend in Bayern.

Seit 2009 vergeben die Bayerische Volksstiftung und die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des Festakts zum Bayerischen Verfassungstag gemeinsam den Verfassungspreis „Jugend für Bayern“. Die Preisträger werden geehrt für besondere Verdienste um den Kulturstaatsgedanken im Sinne der bayerischen Verfassung und die Demokratie in Bayern.

Fotos des Festaktes:

Videos des Festaktes:

22. Mai 2019: Offener Brief anlässlich der Europawahl

Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Markus Söder
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Gleichlautendes Schreiben auch an Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Ilse Aigner

Europastrophe zur Bayernhymne
Siegerstrophe aus einem über ganz Bayern hinweg von der Bayerischen Volksstiftung und der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam ausgerichteten Schülerwettbewerb

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

in den spannenden und aufregenden Zeiten unmittelbar für einer für uns alle so bedeutenden Europawahl, die begleitet ist von einer breiten politischen und auch emotional bestimmten Bekenntnisstimmung zu einem für uns alle unverzichtbaren und funktionierenden europäischen Zusammenwirken und Zusammenschluss erlaube ich mir nachhaltig an die Siegerstrophe eines von Bayerischer Staatsregierung und Bayerischer Volksstiftung gemeinsam über ganz Bayern hinweg ausgerichteten Schülerwettbewerbs zu erinnern, an dem sich nahezu 1000 Schüler aus allen Schularten Bayerns beteiligt haben. Die Gewinner waren damals drei Schüler aus Bad Tölz (Berufliche Oberschule Bad Tölz), wobei diese Siegerstrophe dann 2012 in einer bemerkenswerten gemeinsamen Verfassungsfeier der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung und der Bayerischen Staatsregierung im Prinzregententheater in München prämiert wurde. Diese Strophe stieß auf einhellige Begeisterung nicht nur aller Juroren, sondern auch des gesamten breiten Publikums und wird mittlerweile auch ganz selbstverständlich von einigen Verbänden, auch Studentenvereinigungen in ihr „Hymnenprogramm“ aufgenommen.

Die gemeinsame Aufgabenstellung der Staatsregierung und Volksstiftung an die Teilnehmer des Wettbewerbs war damals die Formulierung zu einer evtl. dritten Strophe zur Bayernhymne, die der Tatsache gerecht wird, dass seit dem Ende des 2. Weltkriegs es erklärtes und nahezu unverzichtbares staatspolitisches Ziel ist, Bayern in Deutschland und vor allem in einem, den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität, der Freiheit und vor allem auch der in Europa so wunderbar bestehenden kulturellen Vielfalt einzubetten und alles zur Verwirklichung einer europäischen Gemeinschaft in diesem Sinne zu tun.

Die Aufgabenstellung des Wettbewerbs war extrem schwierig und die ursprünglichen Erwartungen der Veranstalter nicht allzu hoch. Umso überraschter und begeistert waren wir alle über die schließlich ausgewählte Siegerstrophe, die da lautet wie folgt:

„Gott mit uns und allen Völkern,
ganz in Einheit tun wir kund:
In der Vielfalt liegt die Zukunft,
in Europas Staaten Bund!
Freie Menschen, freies Leben
gleiches Recht für Mann und Frau!
Goldne Sterne, blaue Fahne
und der Himmel, weiß und blau!“

Nachfolgend war unser Bestreben in den nachfolgenden Jahren unter Beteiligung vieler begeistert zustimmender Verbände und in sorgfältigen Gesprächen mit den Verantwortlichen das Anliegen vorzubereiten, diese „Europastrophe“ auch in den offiziellen Hymnenkontext der Bayerischen Verfassung aufzunehmen.

Wir alle waren dabei auch von der Überlegung getragen, dass nicht nur diese staatspolitische Grundüberzeugung sinnvollerweise auch in die Bayernhymne aufgenommen werden kann, sondern damit auch der in der Tat sehr schöne Text der ersten und zweiten Strophe der Bayernhymne zeitgemäß ergänzt werden kann. Die erste Strophe bezieht sich erkennbar auf das Lob und Bekenntnis zur eigenen Heimat Bayern. Die zweite Strophe bezieht sich erkennbar auf das Bekenntnis zur Einbettung in Deutschland mit Deutschlands Bruderstämmen. Was wäre also sinnvoller, um Gegenwart und Zukunft seit über 70 Jahren in ihrer entscheidenden Grundsatzfrage ebenfalls zu behandeln. Darüber hinaus würde dies – vor allem auch bei jungen Leuten, deren Begeisterung wirklich groß war – zu einer Belebung eines auch gesungenen Bekenntnisses zu Bayern führen, fernab von dem Verdacht, lediglich traditionellen historischen und damit gleichsam ein wenig „folkloristischen“ Gepflogenheiten zu dienen.

Nun war uns allen selbstverständlich bewusst, dass man die Frage einer Hymnenergänzung mit einer derartigen Strophe nicht gleichsam „hoppla – hoppla“ erledigen kann, sondern dies sorgfältiger Wägung und Vorbereitung bedarf. Insofern waren wir wirklich etwas erschrocken über die Initiative einer Partei, dieses Anliegen in Form einer Dringlichkeitsanfrage zum Bayerischen Landtag vorzubringen, dies noch dazu in Zeiten größerer politischen Auseinandersetzung und damit zum Gegenstand genereller politischer Divergenzen parteipolitisch geprägter Art zu machen.

So wenig hilfreich also dieser „Vorstoß“ war – sei es, dass er von Begeisterung für diese Strophe getragen war oder von politischem Kalkül – und damit auch berechtigterweise auf diese Art nicht zum Erfolg führen konnte, so wenig verstehen wir allerdings die im Rahmen der damals aufkeimenden Debatte herangezogene Argumentation, dieser Text würde einer „Multi-Kulti-Gesinnung“ förderlich sein, also einer Gesinnung, die auch losgelöst von europäischen Traditionen einen historischen und kulturell beliebigen Mischzustand von Einflüssen aller Art anspricht.

Für dieses Gegenargument haben nicht nur unsere Institutionen und ich persönlich nicht das geringste Verständnis, sondern es stößt ebenso auf völliges Unverständnis all derjenigen, die sich nicht nur damals mit diesem Text – auch seitens der Staatsregierung – befasst haben, sondern die vielen Bürger und vor allem auch Jugendlichen, die damit konfrontiert sind.

Ich darf in diesem Zusammenhang nachhaltig daran erinnern, dass der Begriff „kulturelle Vielfalt Europas“ geradezu zum Standardsatz nicht nur Bayerischer Ministerpräsidenten und Bayerischer Landtagspräsidenten/innen, sondern nahezu fast aller politisch einflussreichen Kräfte gehört und gehört hat, besonders beliebt in politischen Reden und gerade auch jetzt im Zuge des Europawahlkampfes. Dass der Begriff „Vielfalt“ bezogen auf Europa und im Zusammenhang eines solchen Hymnentextes sich selbstverständlich auf die europäische Geschichte und Kulturgeschichte und deren Fortbestand bis zum heutigen Tag bezieht und nicht auf irgendwelche beliebigen „Multi-Kulti-Fantasien“ sollte eigentlich wirklich keiner näheren Erörterung bedürfen.

Aus diesem Grunde ist es unsere Überzeugung, dass es keinen besseren Text als diese „Europastrophe“ für den Abschluss jedweder Europawahlveranstaltung zum gemeinsamen Bekenntnis gegeben hätte. So ist es unser dringendes Anliegen nachhaltig zu wägen und zu überlegen, ob – und wenn ja – oder in welcher Form dieser großartige Entwurf von Schülern aus Bayern nicht wirklich in den offiziellen Textteil der Bayernhymne aufzunehmen wäre.

Ich bitte diese Überlegungen auch über den Tag der Europawahl hinaus fortzuführen, da es nach unserer aller Überzeugung auch um die Frage der Lebendig-Erhaltung der Bayernhymne für die Zukunft angesichts der historischen Entwicklungen geht. Ich bitte aber nochmals nachhaltig – auch im Namen all unserer Mitglieder – die Debatte über den Begriff „Vielfalt“ nicht in einen völlig ungerechtfertigten und beziehungslosen Zusammenhang mit vorerwähnten Befürchtungen bezüglich einer „Multi-Kulti-Befürwortung“ zu setzen. Derartige Überlegungen entspringen allenfalls einer allzu schnellen politischen Reaktion auf einen unangebrachten Dringlichkeitsantrag.
Alle die dieses Anliegen mittragen, hätten nicht das geringste Verständnis dafür, wenn die ernsthafte Befassung mit dieser Frage wiederum Gegenstand parteipolitisch bestimmter Auseinandersetzungen würde.

In diesem Sinne wünschen wir allen, die für ein Europa in kultureller Vielfalt, Föderalismus und Freiheit kämpfen, bei den anstehenden Wahlen großen Erfolg.

Hochachtungsvoll und
mit freundlichen Grüßen

Florian Besold
Präsident der Bayerischen Einigung e.V.
Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Volksstiftung

Abschriftlich an:

Fraktionsvorsitzenden der CSU im Bayerischen Landtag – Herrn Thomas Kreuzer
Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler – Herr Florian Streibl
Europaabgeordnete in Bayern aus der CSU
Herrn Bernd Posselt

1. Dezember 2018: Verfassungstag 2018 „Demokratie im Wandel“

„Demokratie im Wandel“ – Festakt zum Bayerischen Verfassungstag 2018

Der Festakt zum Bayerische Verfassungstag 2018 stand unter dem Thema „Demokratie im Wandel“, anlässlich 200 Jahre Verfassungsstaat und 100 Jahre Freistaat Bayern, und fand am 1. Dezember 2018 im Herkulessaal der Residenz München statt.

Schulen aus ganz Bayern und zahlreiche Vertreter der Bürgergesellschaft haben mitgefeiert, dazu Abgeordnete aus dem Bayerischen Landtag, aus den Bezirkstagen und aus kommunalen Gremien.

Es sprachen:

  • Dr. h.c. Sissy Thammer, Intendantin des Festivals Junger Künstler Bayreuth
  • Bernd Schreiber, Präsident der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
  • Grußansprache der Bayerischen Staatsregierung: Staatsminister Joachim Herrmann, MdL
  • Grußansprache des Bayerischen Landtags: Landtagspräsidentin Ilse Aigner, MdL
  • Ansprache: RA Florian Besold, Präsident der Bayerischen Einigung e.V. & Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Volksstiftung
  • Laudationes: Prof. Dr. Egon Johannes Greipl, Stellv. Vorsitzender des Stiftungsrats der Bayerischen Volksstiftung

In seiner Rede warnte Präsident Besold vor der Gefahr der zunehmenden Verfolgung von Partikularinteressen ohne Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl. Dies gilt umso mehr, als derartig kurzatmige Entscheidungen begünstigt würden durch eine gesellschaftliche Entwicklung, die mit der Bezeichnung „Stimmungsdemokratie“ recht gut beschrieben ist.

Mit dem Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ 2018 wurde die Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesverband Bayern, geehrt für den besonderen Einsatz im Sinne der Artikel 3 und 141 der Bayerischen Verfassung, u.a. für ein engagiertes Jugend-Programm, für Integration von jungen Zuwanderern sowie den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen und mit der Kulturlandschaft in Bayern. Schwerpunkt der Tätigkeit der Jugend des Deutschen Alpenvereins Bayern ist die über einen mehrjährigen Zeitraum angelegte Arbeit mit festen Kinder- und Jugendgruppen.

Die Jugendleiter und Jugendleiterinnen bringen einen erheblichen Anteil ihrer Freizeit in diese Tätigkeit ein und übernehmen ein hohes Maß an Verantwortung.

Im Rahmen der Ehrung wurde der „Konstitutionstaler” der Bayerischen Volksstiftung überreicht, der an die Bayerischen Verfassungen seit 1808 erinnert und in seiner Gestaltung in der Tradition des Menschenbilds der europäischen Aufklärung steht. Den Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ vergeben die Bayerische Volksstiftung und die Bayerische Staatsregierung seit 2009 gemeinsam.

Der Anerkennungspreis der Bayerischen Volksstiftung geht:

  1. an die Schülerinnen und Schüler des P-Seminars Geschichte der Q 12 des Gymnasiums Vilshofen und Projektleiter Dr. Markus Eberhardt. Mit ihrem Engagement für den Schutz der historisch gewachsenen, gebauten Werte unserer Städte und Dörfer handelten sie ganz im Sinne von Artikel 141 der Bayerischen Verfassung. Das Ergebnis des Projekts ist im Bildband „Vilshofen in historischen Ansichten“ (= Sonderband 14 des „Vilshofener Jahrbuches“) festgehalten.
  2. an die Schülerinnen der Maria-Ward-Schule Gymnasium Aschaffenburg und die Pädagoginnen Anna Schreiber und Sieglinde Bauer für das jahrelange nachhaltige Engagement in der politischen Bildung von Mädchen und jungen Frauen – 2018 speziell in Erinnerung an die Wahlproklamation vom 5.12.1918 zum Bayerischen Landtag: Erstmals besaßen nun auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht.

Mit ihrem Eintreten für Bayern in einem zusammenwachsenden Europa und die Durchführung von Verfassungsfeiern wirkten sie in hervorragender Weise im Sinne des Kulturstaatsgedankens der Bayerischen Verfassung (Art. 3 BayVerf.).

 
Fotos des Festaktes:

LIVE-Mitschnitt des Festaktes:

 

Zusätzliches Videomaterial des Festaktes:

17. Mai 2018: Bürgerfest an der Konstitutionssäule in Gaibach

200 Jahre Verfassungsstaat Bayern
100 Jahre Freistaat Bayern

Die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung, der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung luden am 17. Mai 2018 ein zum Bürgerfest, in Mitwirkung der Stadt Volkach, des Landkreises Kitzingen sowie der Regierung von Unterfranken und des Bezirkstags Unterfranken.

Gastgeber: Paul Graf von Schönborn-Wiesentheid und das Franken Landschulheim Schloss Gaibach

200 Jahre sind es am 26. Mai, dass König Maximilian I. Joseph von Bayern – in Weiterentwicklung einer ersten Bayerischen Verfassung von 1808 – die konstitutionelle Verfassung für das Königreich Bayern erließ. Bayern wurde damit zu einem modernen Verfassungsstaat. Und 100 Jahre wird es am kommenden 7. November her sein, dass Kurt Eisner (USPD) die Republik, den „Freistaat Bayern“, ausgerufen hat. So ist 2018 ist für Bayern ein ganz besonderes Jahr. Bayern feiert gleich doppelt!

Am 17. Mai 2018 versammelten sich unter dem Motto: „Gemeinsam Bayern feiern an der Konstitutionssäule“ auf Initiative der Bayerische Einigung e.V., der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags zahlreiche Ehrengäste aus ganz Bayern, die Vertreter vieler Vereine und Institutionen sowie tausende Bürger zum großen Bürgerfest. Gemeinsam feierten sie Demokratie und Verfassungspatriotismus an der Gaibacher Verfassungssäule – dem wichtigsten Baudenkmal zur bayerischen Verfassungsgeschichte und zur Bayerischen Verfassung von 1818.

Unter den Festgästen in Gaibach (Stadt Volkach) waren der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, Landtagspräsidentin Barbara Stamm, MdL, der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, und der Präsident der Bayerischen Einigung e.V., Florian Besold. Auch Staatsminister Prof. Winfried Bausback, Dr. Paul Beinhofer, der Präsident der Regierung von Unterfranken, Landrätin Tamara Bischof sowie Volkachs Bürgemeister Peter Kornell trugen ebenso wie zahlreiche Unterstützer in der Region ihren Teil bei zum Gelingen dieses Bausteins des Jubiläumsjahres WIR FEIERN BAYERN und zum gemeinsamen Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung, in dem Wissen „Kultur und Demokratie sind keine Wiegengeschenke der Geschichte“.

Schloss Gaibach mit seinem Konstitutionssaal und der Konstitutionssäule im Schlosspark wurden so für ein paar Stunden zum „Nabel Bayerns“: Seit den 1970ern setzt sich die Bayerische Einigung e.V., in Verbindung mit der Bayerischen Volksstiftung, dafür ein, den einzigen Denkmalen für die Bayerische Verfassung die ihnen gebührende Achtung und Aufmerksamkeit zu verschaffen: Graf Franz Erwein von Schönborn war es, der ab 1818 im Schloss einen Konstitutionssaal ausgestalten ließ und der ab 1821 in seinem Schlosspark in Gaibach eine Konstitutionssäule (Architekt: Leo von Klenze; Vorbild: Trajanssäule in Rom) errichten ließ. Heute haben die Institutionen und Gremien der Bayerischen Einigung e.V. und der Bayerischen Volksstiftung insbesondere in Paul Graf von Schönborn-Wiesentheid und Volkachs Bürgermeister Peter Kornell lokale Partner von großem Verständnis und großer Einsicht in die verfassungspolitische Bedeutung von Konstitutionssaal und Konstitutionssäule in Gaibach.

Das diesjährige Fest in Gaibach begann mit dem Festzug der Ehrengäste, der Verbände und Vereine vom Schloss Gaibach zur Konstitutionssäule. Unterwegs begleiteten den Festzug musikalische Grüße der traditionellen vier Stämme Bayerns – der Altbayern, der Schwaben, der Franken und der Sudetendeutschen. Nach dem Festumzug und dem Gruß der fränkischen Böllerschützen begann auf dem Sonnenhügel über Gaibach der Festabend im Festzelt an der Konstitutionssäule mit einem Standkonzert der Bayerischen Stämme. Weiter ging es mit einer historischen Rückschau durch König Ludwig I. (gespielt von Hans Jürgen Stockerl, Text: Dr. Gerd Holzheimer) und Festansprachen, kabarettistisch moderiert durch Volker Heißmann und Martin Rassau (bekannt durch die Comödie Fürth). Für die musikalische Umrahmung sorgte später am Abend die unterfränkische Formation „Häisd`n däisd vomm mee“. Ein prächtiges, für viele unvergessliches Abschlussfeuerwerk, eingeleitet von einem Standkonzert aller Musiker, beschloss das Bürgerfest in Gaibach.

Fotos des Festaktes:

Konstitutionssäule in Gaibach

1. Dezember 2017: Bayerische Verfassungstag 2017 im Herkulessaal der Münchner Residenz

Festakt zum Bayerischen Verfassungstag 2017 und Vergabe des Verfassungspreises „Jugend für Bayern“

Am 1. Dezember 2017 fand die diesjährige Verfassungsfeier im Herkulessaal der Münchner Residenz statt:

50 Jahre Verfassungsfeiern, begründet und gestaltet durch die Bayerische Einigung e.V & Bayerische Volksstiftung.

Der Präsident der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung, Florian Besold,  hat anlässlich des Bayerischen Verfassungstages 2017 wesentliche Informationen  zu den Bayerischen Verfassungstagen seit 1967 zusammengefasst.

Weitere Informationen zu den Bayerischen Verfassungstagen finden Sie in unserer Festbroschüre.

Die ersten Eindrücke vom Bayerischen Verfassungstag 2017 finden sich auf den zur Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung befreundeten Seiten mit zahlreichen Fotos:

Fotos des Trachtenverbandes Bayern

Mitgetragen wurde dieser „Festakt der Demokratie“ von wichtigen bürgerschaftlichen Vereinigungen und Institutionen in Bayern, so vom Bayerischen Trachtenverband, dem Verband der bayerischen Geschichtsvereine, dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege, der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem Bayernbund. Vele Mitglieder des Kabinetts gabe sich die Ehre, ebenso wichtige Vertreter aller Parteien und aller Religionsgemeinschaften.

Unter den weit über 1000 Teilnehmern waren mehrere hundert Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern und, unübersehbar, gut 200 Jugendliche aus allen bayerischen Trachtengauen. Insgesamt ein veritables Abbild bayerischer Kultur und Lebensart, gelebter Verfassungspatriotismus und eine würdige Repräsentation des Kulturstaats Bayern! Im Anschluss an den Festakt lud die Bayerische Staatsregierung ein zum Staatsempfang.

Der Festakt stand unter dem Generalthema: „Verfassungspatriotismus – Vernunft und Leidenschaft“. Festredner und Laudator war Staatsminister Joachim Herrmann, MdL.

Mit dem Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ 2017, gemeinsam vergeben von der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Volksstiftung, wurde der Bayerische Jugendring (Präsident: Matthias Fack) geehrt, der seinerseits in diesem Jahr sein 70-jähriges Jubiläum begeht.

Die Laudatio für den Preis der Bayerischen Volksstiftung hielt Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL.

Das Ensemble „Blechschaden“ unter der furiosen Leitung von Bob Ross leiste einen entscheidenen Beitrag zum Gelingen des Festakts – quasi „zu einem Konzert zum Verfassungstag mit Redebeiträgen“, wie Staatsminister Joachim Herrmann formulierte.

LIVE-Mitschnitt des Festaktes:

30. November 2016: Bayerischer Verfassungstag 2016  „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“

Verfassungsfest in Unterföhring mit dem Generalthema „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“

Die diesjährige Verfassungsfeier der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung fand am 30. November gemeinsam mit der Gemeinde Unterföhring unter dem Generalthema „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“ statt. Wie schon lange Tradition, wurde der Festakt mitgetragen vom Bayernbund, vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und dem Verein der bayerischen Geschichtsvereine. Angesichts der seit Herbst 2015 dramatisch veränderten Situation in Bayern, in Deutschland und weltweit, stand das diesjährige Verfassungsfest unter dem Generalthema „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“. Grundsätzliche Ausführungen dazu kamen von Staatsminister Joachim Herrmann, Landrat Christoph Göbel, Unterföhrings Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer und Präsident Florian Besold.

Im Zentrum der Verfassungsfeier standen zwei Hauptanliegen der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung, die beide auf „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“ abzielen:

1. fordert die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung, der von ihr initiierte „Leitfaden Angekommen in Bayern“ (Federführung beim Entwurf: Prof. Dr. Hermann Rumschöttel) soll zukünftig grundsätzlich an alle in Bayern bleibeberechtigten Flüchtlinge ausgehändigt werden.

2. fordert die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung, die Bayernhymne um eine „Europastrophe“ zu ergänzen.

Für das von Ihnen entwickelte Wörterbuch „Migraboarisch“ wurde das Schülerprojekt „11 Holledauer Spürnoasn“ der Hallertauer Mittelschule Mainburg mit dem diesjährigen Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ geehrt.

Generalthema: „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“

„Leitfaden. Angekommen in Bayern“ und Übersetzung der Bayerischen Verfassung ins Arabische und Türkische

Ergänzung der Bayernhymne um eine „Europa-Strophe“

Schülerprojekt aus der Hallertauer Mittelschule Mainburg mit Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ 2016 geehrt

Die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung hat 1967 die Feiern zum Bayerischen Verfassungstag begründet und damit ein tieferes Bewusstsein für die Bedeutung der Bayerischen Verfassung geschaffen. Die Bayerischen Verfassungstage wurden seither mit allen Repräsentanten der Bürgergesellschaft in Bayern gestaltet, nicht im Sinne einer „triumphalen Nabelschau“, sondern als Tag des Nachdenkens über grundsätzliche Probleme unseres Gemeinwesens und historische Zusammenhänge, insbesondere auch in der Erkenntnis, dass das bayerische Volk selbst am 1. Dezember 1946 Verfassungsgeber war und die Verfassung kein „Wiegengeschenk“ der Geschichte ist, sehr wohl aber die entscheidende Klammer unseres Gemeinwesens.

Die diesjährige Verfassungsfeier der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung fand am 30. November gemeinsam mit der Gemeinde Unterföhring unter dem Generalthema „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“ statt. Wie schon lange Tradition, wurde der Festakt mitgetragen vom Bayernbund, vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und dem Verein der bayerischen Geschichtsvereine. Angesichts der seit Herbst 2015 dramatisch veränderten Situation in Bayern, in Deutschland und weltweit, stand das diesjährige Verfassungsfest unter dem Generalthema „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“. Grundsätzliche Ausführungen dazu kamen von Staatsminister Joachim Herrmann, Landrat Christoph Göbel, Unterföhrings Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer und Präsident Florian Besold.

Unter den Festgästen waren Repräsentanten  aller Teile der Gesellschaft in Bayern, u.a. Peter Küspert, Präsident Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israel. Kultusgemeinde München und Oberbayern, Prof. Dr. Hermann Rumschöttel, Vorsitzender des Stiftungsrats der Bayerischen Volksstiftung, Prinz Wolfgang von Bayern in Vertretung des Hauses Wittelsbach und Hubert Andrä, Polizeipräsident für München. Die mitragenden Vereine wurden durch ihre Vorsitzenden und zahlreiche Mitglieder repräsentiert: Aus dem Verband der Bayerischen Geschichtsvereine war Prof. Manfred Treml gekommen, den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege repräsentierten der Vorsitzende Johann Böhm, Präsident des Bayerischen Landtags a. D. und Stellv. Vorstand der Bayerischen Volksstiftung, sowie der Geschäftsführer des Landesvereins, Martin Wölzmüller. Auch aus dem Bayernbund feierte viele Mitglieder das Verfassungsfest mit, vor allem aber der Vorsitzende Adolf Dinglreiter. Der frühere Abgeordnete im Bayerischen Landtag war es auch, der im Wertebündnis Bayern aktiv für die Preisauszeichnung des Projekts aus der Mittelschule Hallertau Mainburg gewirkt hatte.

Beispiele für den Facettenreichtum der Kultur in Bayern und ihre Integrationskraft bot das Musikprogramm: Zu Beginn spielte für die über 500 Festgäste die Blaskapelle Unterföhring auf, gefolgt von einem Ausnahme-Talent, der 11-jährigen deutsch-chinesischen Geigerin Clara Shen. Es folgten Ensembles aus der Bayerischen Philharmonie (Leitung: Mark Mast) und die Unterbiberger Hofmusik (Leitung Franz J. Himpsl), die seit über einem Jahrzehnt echte Volksmusik und hochkarätigen Jazz mischt, mit musikalischen Eindrücken aus Reisen durch Indien, in die Türkei und nach Kairo.

Generalthema und Initiativen

Diskussionen um Vorschlag der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung auf Ergänzung der Bayernhymne um eine „Europa-Strophe“

Im Zentrum der Verfassungsfeier standen zwei Hauptanliegen der Bayerischen Einigung & Bayerischen Volksstiftung, die beide auf „Integration im Zeichen der Bayerischen Verfassung“ abzielen:

1. fordert die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung, der von ihr initiierte „Leitfaden Angekommen in Bayern“ (Federführung beim Entwurf: Prof. Dr. Hermann Rumschöttel) soll zukünftig grundsätzlich an alle in Bayern bleibeberechtigten Flüchtlinge ausgehändigt werden.

In seinem Grußwort an die Festversammlung signalisierte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann Unterstützung des Anliegens. Ebenfalls Zustimmung kommt von Justizminister Winfried Bausback. Ergänzt werden soll der „Leitfaden“ durch eine zweisprachige Ausgabe der Bayerischen Verfassung, das wesentliche Dokument der Leitkultur in Bayern. Derzeit wird die Bayerische Verfassung deshalb auf Initiative der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung ins Arabische und Türkische übersetzt – die Sprachen, die sowohl die meisten neuen Zuwanderer sprechen als auch viele Menschen, die zwar schon seit Jahrzehnten in Bayern leben, aber nicht genügend Deutsch sprechen, um den Verfassungstext mit seinen Rechten und Geboten zu verstehen.

2. fordert die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung, die Bayernhymne um eine „Europastrophe“ zu ergänzen.

In der derzeitigen Form nimmt die Bayernhymne nur Bezug auf „Bayern“ und „Deutschland“. Anbieten würde sich für eine „Europastrophe“ der Text, der 2012 im Rahmen des landesweiten Schülerwettbewerbes zum Verfassungspreis gedichtete wurde:

„Gott mit uns und allen Völkern, ganz in Einheit tun wir kund: In der Vielfalt liegt die Zukunft, in Europas Staaten Bund! |: Freie Menschen, freies Lebengleiches Recht für Mann und Frau! Goldne Sterne, blaue Fahne und der Himmel, weiß und blau! :|“

Den Wettbewerb hatte die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung entwickelt, unterstützt wurde sie in der Durchführung und bei der Auswahl des Siegerbeitrags durch die Bayerische Staatregierung. Die Strophe wird mittlerweile von einer ganzen Reihe von Vereinigungen und Verbänden zusammen mit den anerkannten zwei Strophen der Bayernhymne gesungen – so z. B. zuletzt bei der 100-Jahr-Feier des Oberpfälzer Waldvereins, bei Patrozinien, von der SPD-Bayern anlässlich ihrer Feier zum 70-jährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung oder beim Festgottesdienst anlässlich des Beginns des Münchner Oktoberfests durch die Chöre von Hans Berger. Mitte November stellte die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung den formellen Antrag, die Bayernhymne um eine „Europa-Strophe“ zu ergänzen.

Dieses Anliegen erhielt am Tag des Verfassungsfests in Unterföhring – überparteilich gestaltet,  wie alle Aktivitäten der Bayerischen Einigung e.V. & Bayerischen Volksstiftung seit ihrer Gründung – breite Aufmerksamkeit dadurch, dass die SPD im Bayerischen Landtag eine Dringlichkeitssitzung ansetzen ließ und darin die Ergänzung der Bayernhymne um eine 3. Strophe forderte. Erwartungsgemäß wurde dieser Vorstoß von der Mehrheit der Parlamentarier kritisch gesehen, wobei die Ablehnung von sachlich-konstruktiven Einwänden reichte bis zu Phrasen. Ein Parlamentarier schreckte auch nicht davor zurück, eine rechtsradikale Jugendzeitschrift mit Interviews zu versorgen. (siehe zum Gesamtzusammenhang: Presse-Erklärung von Präsident Besold und Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten, abgedruckt in der BAYERNSPIEGEL 06-2016)

Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ 2016
für das Wörterbuch „Migraboarisch“, Hallertauer Mittelschule Mainburg

In Anerkennung besonderer Verdienste um den Kulturstaatsgedanken im Sinne der Bayerischen Verfassung und die Demokratie in Bayern ehrten der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und die Bayerische Volksstiftung das Schülerprojekt „11 Holledauer Spürnoasn“ aus Mainburg durch den diesjährigen Verfassungspreis „Jugend für Bayern“. In dieser ganz besonderen Initiative, angeschoben auch vom Bayernbund und vom Wertebündnis Bayern im Rahmen des Projekts „MundART WERTvoll“, haben die Schüler in intensivem Austausch mit jungen „Neuankömmlingen“ ein bayerisches Dialektbuch mit Übersetzungen in die Sprache der Neuankömmlinge entwickelt. Unterstützt bei ihrem Ziel, über den Dialekt Integration zu leisten, wurden die Schüler von den hoch engagierten Pädagogen Monika Kaltner und Direktor Hanns Seidl.

Projekt im Rahmen von „MundART WERTvoll“

Viele Kinder und Jugendliche sprechen Mundart als Ausdruck ihrer Verbundenheit zu ihrer Heimat, ihrer Identität und ihres Lebensgefühls. Das Projekt „MundART WERTvoll“ im Wertebündnis Bayern griff diese Verbundenheit vor zwei Jahren auf und förderte sie. Ziel war es, den in Bayern gesprochenen Mundarten Wertschätzung entgegenzubringen und den Dialekt bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Projekt knüpft an Art. 131 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung an: „Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“

An der Projektentwicklung hat die Hallertauer Mittelschule Mainburg mit der Mundart-AG teilgenommen. Die Gruppe erarbeitete ihren Projektplan auf Grundlage des mit dem Projektnamen verbundenen Anliegens, den in Bayern gesprochenen Mundarten sowie ihren Sprecherinnen und Sprechern Wertschätzung entgegenzubringen. Die Beherrschung des Dialekts im situativen Sprachgebrauch wurde als Stärke und Bereicherung für die Mundartsprecher gefördert. Als besonderes Merkmal des Projekts wurde die lokale Zusammenarbeit von Schulen, Jugendgruppen, Vereinen, der kommunalen Verwaltung und der Kirchen in den einzelnen Gemeinden angestrebt und aktiv umgesetzt.

Das Projekt setzte die geforderte Öffnung der Schule hin zur konkreten Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, auch im medialen Bereich, hervorragend um. Durch die professionelle Bewerbung des Projekts in den sogenannten sozialen Netzwerken (www.facebook.com/mundartwertvoll und: instagram.com/mundartwertvoll) wurde eine breite Öffentlichkeit über „MundART WERTvoll“ informiert. Die Konzepte der beteiligten Schulen wurden so angelegt, dass sie jederzeit von anderen Gruppen übernommen und den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort angepasst werden können. Die Nachahmbarkeit und Nachhaltigkeit wurde damit gesichert.

Für ihr Wörterbuch „Migraboarisch©, das etwas andere Wörterbuch für alle heimischen und zuagroastn Buama und Madln in Bayern“ führten die Schüler an der Hallertauer Mittelschule Mainburg zahlreiche Interviews zum Wandel des sprachlichen Umgangs im Laufe der Zeit und der Bedeutung der Mundart. Die gesammelten bairischen Mundartwörter, übersetzt in Schriftdeutsch, Englisch, Kosovo-Albanisch und ins Türkische, wurden im Wörterbuch zusammengefasst.

All dies fügt sich wunderbar in die Ziele des Jugendverfassungspreises der Bayerischen Einigung / Bayerischen Volksstiftung: Seit 2009 vergeben die Bayerische Volksstiftung und die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des Festakts zum Bayerischen Verfassungstag gemeinsam den Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ (Übersicht der Preisträger 2009 bis 2018). Der Verfassungspreis besteht aus einer Reise der Preisträger zur Bayerischen Vertretung in Brüssel und zum Europäischen Parlament in Brüssel. Im Rahmen der Ehrung wird den Preisträgern der „Konstitutionstaler“ der Bayerischen Volksstiftung überreicht, der an die Bayerischen Verfassungen seit 1808 und weiter 1818, 1919 und 1946 erinnert und in seiner Gestaltung in der Tradition des Menschenbilds der europäischen Aufklärung steht.