Bayerische Einigung e.V.

Die Bayerische Einigung e.V. wurde 1954 gegründet mit dem Ziel der Vertiefung des Wissens um die kulturellen und staatspolitischen Grundlagen des Freistaats Bayern sowie die Förderung des Einsatzes dafür. Die Erkenntnis, dass Kultur und Demokratie kein Wiegengeschenk der Geschichte sind, sondern kontinuierlich im Bewusstsein gehalten werden müssen, motiviert die Vereinsmitglieder. Dies gilt insbesondere in Zeiten verstärkter materieller Orientierung.

Der Begriff „Einigung“ im Vereinsnamen bezieht sich auf die bewusste Anerkennung der Tatsache, dass die Bewohner Bayerns unterschiedlicher Herkunft und „Stammeszugehörigkeit“ sind: Altbayern, Franken, Schwaben, Sudetendeutsche sowie weitere Bewohner, die hier dauerhaft leben. Alle sind dazu eingeladen, an der Gestaltung der gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit mitzuwirken – unabhängig von Partei- oder Konfessionszugehörigkeit. Die Bayerische Einigung e. V. wurde seit ihrer Gründung von allen bayerischen Ministerpräsidenten und weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt.

Die Bayerische Einigung hat folgende Initiativen entwickelt:

 
In diesem Sinne hat die Bayerische Einigung wesentliche in die Öffentlichkeit wirkende Initiativen entwickelt und in die Tat umgesetzt:
 
1. Gestaltung des Bayerischen Verfassungstages in Erinnerung an den Konstitutionsakt des 1. Dezember 1946
Verfassungspatriotismus im besten Sinne – das ist Grundlage dieser Feiern, also die Erkenntnis, dass diese Verfassung
  • die Werteordnung und damit wesentliche Klammer des Zusammenhaltes unserer Gesellschaft ist,
  • Grundlage unseres bayerischen Staatsbewusstseins ist,
  • das Volk, und damit den einzelnen Bürger, als verantwortlichen Souverän des Staates bestätigt,
  • der Kultur Verfassungsrang einräumt.

Seit dem Jahre 1967 werden alljährlich in großen und kleinen Städten des Freistaates und allen Regierungsbezirken zusammen mit der bayerischen Bevölkerung und der Jugend die Verfassungsfeiern gestaltet. Neben dem „Feiern“ steht das Nachdenken und Diskutieren über historische und kulturelle Zusammenhänge, über Grundsätzliches, über den Tag Hinausreichendes im Mittelpunkt dieser Festakte. In den letzten Jahren waren dies verstärkt Themen wie

  • Bayern und Europa,
  • die Stärkung des föderalen Staatsprinzips,
  • Subsidiarität,
  • die „Würde des Menschen“ angesichts biogenetischer Erkenntnisse und Möglichkeiten.

2. Die Bayerische Volksstiftung
Dem Verfassungswort vom „Kulturstaat“ Bayern sollte auch die Tat folgen: So entwickelte die Baye-rische Einigung Anfang der 1970er Jahre einen völlig neuartigen Stiftungsgedanken. Es entstand unter ihrer Initiatorenschaft eine in ihrer Konstruktion einzigartige Stiftung, die Volksstiftung, als eine „Stiftung vom Volk für das Volk“. Das Volk, die einzelnen Bürger also, sollen durch ihren eigenen Beitrag unmittelbar Mitträger und Nutznießer dieser Stiftung sein. Ihr Ziel ist die Erhaltung und sinnvolle Fortentwicklung bayerischen Kulturgutes und der kreativen Kräfte unserer Bevölkerung, dementsprechend ist der Stiftungszweck beschrieben wie folgt:

  1. Förderung schöpferischer und gestaltender Kräfte im bayerischen Volk,
  2. Pflege und Entwicklung des bayerischen Kulturgutes einschließlich sozio-kultureller Belange und Förderung der sie tragenden Kräfte,
  3. Förderung einer heimatbewussten Landespflege in Gegenwart und Zukunft.

Stiftungsrat und Kuratorium der Bayerischen Volksstiftung setzen sich zusammen aus den Repräsentanten aller gesellschaftlich relevanten Gruppierungen, u. a. sind auch alle in den Bayerischen Landtag gewählten Parteien  durch  ihre Spitzenvertreter repräsentiert. Den Vorsitz führt der Präsident des Bayerischen Landtags (siehe Gremienliste).
Der Stiftungszweck wird nicht nur aus den Erträgen des Grundstockvermögens erfüllt, sondern auch mit denjenigen Spenden, die durch wiederkehrende „Volkssammlungsaktionen“ zugunsten der Volksstiftung aufgebracht werden. Die Volksstiftung konnte so im Sinne des Stiftungszweckes schon viele Millionen über ganz Bayern hinweg ausschütten, wobei sich die Objekt- und Personenförderungen auf alle verschiedenen kulturellen Bereiche von der Denkmalspflege bis hin zur Unterstützung von Kunst und Wissenschaft beziehen.
Durch die Verleihung der Preise der Bayerischen Volksstiftung im Rahmen der alljährlichen Verfassungsfeiern wird der konstitutionelle Hintergrund dieses Stiftungsgedankens verdeutlicht. Ausgezeichnet werden Institutionen und Persönlichkeiten, die sich durch ganz besonderes Engagement neben oder über ihren Beruf/Berufung hinaus um das kulturelle Leben Bayerns verdient gemacht haben.

 

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Verfassungsfeier