Verfassungsfeier

Seit 1967 werden – eine Tradition aufgreifend die schon bis 1918 existierte – jedes Jahr in vielen Städten des Freistaates und allen Regierungsbezirken, zusammen mit der Bevölkerung und insbesondere auch der Jugend, Festakte zum Bayerischen Verfassungstag gestaltet (Liste der Festakte 1967 bis 2019).

Die Grundlage dieser Feiern ist die Erkenntnis dass die Bayerische Verfassung

  • die Werteordnung und damit wesentliche Klammer des Zusammenhaltes unserer Gesellschaft ist
  • Grundlage unseres bayerischen Staatsbewusstseins ist
  • das Volk, und damit den einzelnen Bürger, als verantwortlichen Souverän des Staates bestätigt
  • der Kultur Verfassungsrang einräumt

Neben dem Feiern steht das Nachdenken und Diskutieren über grundsätzliche historische und kulturelle Zusammenhänge im Mittelpunkt dieser Festakte. In den letzten Jahren waren dies verstärkt Themen wie:

  • Bayern und Europa
  • die Stärkung des föderalen Staatsprinzips
  • Subsidiarität
  • die „Würde des Menschen“ angesichts biogenetischer Erkenntnisse und Möglichkeiten.

Hier finden Sie einen Bericht über die letztjährige Verfassungsfeier.